Hat Ihre Kundin oder Ihr Kunde in einem oder mehreren Handlungsfeldern berufliche Kompetenzen (mindestens zwei Punkte), sollte die Vermittlung in Arbeit oder mindestens in ein Praktikum im Vordergrund stehen.
Nehmen Sie den MYSKILLS-Beruf als Zielberuf Ihrer Kundin oder Ihres Kunden in den Zwischen- oder Abschlussbericht für den Bedarfsträger oder in einen Eingliederungsplan o.ä. auf.
Sollte die Kundin oder der Kunde in eine geförderte Beschäftigung nach §16i SGBII einmünden, informieren Sie den Bedarfsträger, z.B. den Arbeitgeberservice.
Hier bietet sich ggf. auch eine berufsbegleitende Qualifizierung (abschlussorientierte Teilqualifizierung, Qualifizierungschancengesetz) an. Wenn nur noch in wenigen Handlungsfeldern Kompetenzen fehlen, kann mithilfe der passenden Teilqualifikationen auch Schritt für Schritt der Berufsabschluss nachgeholt werden.
Zeigt MYSKILLS bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine eingeschränkte Einsatzfähigkeit (ein Punkt in ein oder zwei Handlungsfeldern), lohnt sich der Praxischeck in Form einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) oder ein Praktikum. Nach dem Praxischeck können bei Bedarf passende Qualifizierungsangebote folgen.